KVKK-Informationsschreiben
Informationspflicht des Verantwortlichen
ARTIKEL 10 – (1) Bei der Erhebung personenbezogener Daten ist Nazar Concept (der Verantwortliche) oder die von ihm beauftragte Person verpflichtet, die betroffenen Personen über folgende Punkte zu informieren:
a) die Identität des Verantwortlichen und gegebenenfalls seines Vertreters,
b) zu welchen Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden,
c) an wen und zu welchen Zwecken die verarbeiteten personenbezogenen Daten übermittelt werden können,
ç) die Methode und den rechtlichen Grund der Erhebung personenbezogener Daten,
d) die weiteren in Artikel 11 genannten Rechte.
Rechte der betroffenen Person
ARTIKEL 11 – (1) Jede Person hat das Recht, sich an Nazar Concept (den Verantwortlichen) zu wenden und Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere:
a) zu erfahren, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden,
b) sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, Auskunft darüber zu verlangen,
c) den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erfahren und ob diese zweckentsprechend verwendet werden,
ç) zu erfahren, an welche Dritten im In- oder Ausland personenbezogene Daten übermittelt werden,
d) die Berichtigung personenbezogener Daten zu verlangen, sofern diese unvollständig oder unrichtig verarbeitet wurden,
e) im Rahmen der in Artikel 7 vorgesehenen Voraussetzungen die Löschung oder Vernichtung personenbezogener Daten zu verlangen,
f) zu verlangen, dass die gemäß den Buchstaben (d) und (e) vorgenommenen Maßnahmen den Dritten mitgeteilt werden, an die personenbezogene Daten übermittelt wurden,
g) der Entstehung eines Ergebnisses zum Nachteil der betroffenen Person zu widersprechen, das ausschließlich durch die Analyse verarbeiteter Daten mittels automatisierter Systeme zustande kommt,
ğ) im Falle eines Schadens aufgrund einer unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten Schadenersatz zu verlangen.
Pflichten im Zusammenhang mit der Datensicherheit
ARTIKEL 12 – (1) Nazar Concept (der Verantwortliche) ist verpflichtet,
a) die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zu verhindern,
b) den unrechtmäßigen Zugriff auf personenbezogene Daten zu verhindern,
c) die Aufbewahrung personenbezogener Daten sicherzustellen,
und zu diesem Zweck alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
(2) Werden personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen durch eine andere natürliche oder juristische Person verarbeitet, so ist Nazar Concept (der Verantwortliche) gemeinsam mit diesen Personen für die Umsetzung der in Absatz 1 genannten Maßnahmen verantwortlich.
(3) Nazar Concept (der Verantwortliche) ist verpflichtet, innerhalb seiner Organisation die erforderlichen Kontrollen durchzuführen oder durchführen zu lassen, um die Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes sicherzustellen.
(4) Verantwortliche und Auftragsverarbeiter dürfen die ihnen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten nicht entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes an Dritte weitergeben oder zu anderen als den vorgesehenen Zwecken verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
(5) Werden verarbeitete personenbezogene Daten auf unrechtmäßige Weise durch Dritte erlangt, informiert Nazar Concept (der Verantwortliche) die betroffene Person sowie die Aufsichtsbehörde unverzüglich. Die Aufsichtsbehörde kann diesen Vorfall gegebenenfalls auf ihrer Internetseite oder auf andere geeignete Weise bekannt machen.